Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Cherry on Top
Isis Lutz
Parkaue 35
10367 Berlin
Tel.: +49 – (0)30 – 12 08 71 28
E-Mail: hello@cherryontop.berlin
§ 1 Definition, Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Begriffe sind im kaufmännischen Sinne zu verstehen. Cherry on Top – vertreten durch Isis Lutz, im Folgenden „Cherry on Top“ oder „Auftragnehmerin“ – ist Auftragnehmerin und Erbringerin der Hauptleistung. Auftraggeber bezeichnet den Abnehmer der Hauptleistung. Auftrag bezeichnet das schuldrechtliche Verhältnis zwischen den Parteien.
(2) Cherry on Top erbringt ihre Leistungen ausschließlich nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie gelten auch für künftige Geschäfte, selbst wenn die Auftragnehmerin nicht ausdrücklich bei einem Folgegeschäft darauf Bezug nimmt.
(3) Die AGB des Auftraggebers gelten nur, soweit Cherry on Top dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Leistungsangebot, Änderungen
(1) Das Angebot von Cherry on Top richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
(2) Das Angebot von Cherry on Top besteht in der Konzeption, Organisation, Planung und Umsetzung von interaktivem Live-Entertainment, immersiven Eventkonzepten und Mitarbeiterevents. Darüber hinaus bietet Cherry on Top Formate zur Erwachsenenbildung und die Vermittlung von Leistungen von Subunternehmern an.
(3) Nach Maßgabe des vereinbarten Ablaufplanes unterliegt Cherry on Top bzgl. etwaiger Künstlerauftritte weder in der Programmgestaltung noch in ihrer Darbietung Weisungen des Auftraggebers. Die Projektorganisation und der Ablauf richten sich nach § 4 Abs. 1 dieser AGB. Disposition und Regie werden mit dem Auftraggeber ausführlich abgestimmt. Cherry on Top ist nicht Veranstalter der jeweiligen Veranstaltung.
(4) Cherry on Top kann nur aus wichtigem Grund von dem vereinbarten Ablaufplan abweichen oder diesen ändern. Die Auftragnehmerin wird den Auftraggeber frühzeitig darauf hinweisen. Auswirkungen auf die Höhe der Vergütung sind ausgeschlossen.
(5) Eine Übertragung des Leistungsanspruchs aus dem Auftrag auf Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung möglich.
(6) Verlängerungen, Erweiterungen oder Änderungen der Leistungserbringung während des Veranstaltungsprojekts sind – auf Wunsch des Auftraggebers – möglich und werden nach Personalaufwand berechnet, soweit sie angefallen sind. Cherry on Top hält sich das Recht vor, Änderungen abzulehnen.
§ 3 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
(1) Das Angebot ist für 7 Kalendertage verbindlich.
(2) Die ausgewiesenen Preise sind Nettopreise. Umsatzsteuer ist vom Auftraggeber zu tragen. Die Auftragnehmerin führt anfallende Beiträge zur Künstlersozialkasse ab.
(3) Rechnungen werden zum vereinbarten Termin fällig. Ist kein Termin vereinbart, sind sie sofort fällig.
(4) Der Auftraggeber darf gegen die Forderungen von Cherry on Top nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers, Zurückweisung des Auftrages, Zurückbehaltungsrecht
(1) Die Pflichten des Auftraggebers umfassen Folgendes:
a) Zum Zwecke des Vertragsschlusses werden alle zur Durchführung relevanten Informationen bereitgestellt. Dazu gehören die Anschrift, Beschreibung der Lokalität inkl. technischer Ausstattung, Gästestruktur und gewünschter Programmpunkte. Ebenso muss der Auftraggeber eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abschließen, sofern er nicht bereits über eine die Veranstaltung umfassende Betriebshaftpflichtversicherung verfügt.
b) Im unmittelbaren Vorfeld der Veranstaltung hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass die Auftragnehmerin und ihre Erfüllungsgehilfen Zugang zur Lokalität haben. Dazu gehören Be- und Entlademöglichkeiten während des Auf- und Abbaus, gebührenfreie Parkplätze und ggfs. Fahrstühle.
c) Zusätzlich benötigtes Equipment und ausreichende Stromversorgung stellt der Auftraggeber nach Absprache bereit.
d) Der Auftraggeber stellt nach Vertragsschluss für den Aufbau, die Durchführung der Veranstaltung und den Abbau eine/n kompetente/n Ansprechpartner*in vor Ort zur Verfügung.
e) Der Auftraggeber hat für die Verpflegung des Personals von Cherry on Top und der Künstler*innen nach Absprache zu sorgen.
f) Während der Veranstaltung stellt der Auftraggeber beheizbare und abschließbare Garderoben mit Spiegeln zur ausschließlichen Nutzung durch Cherry on Top zur Verfügung.
g) Der Auftraggeber hat die Rechnung gemäß § 3 zu begleichen.
(2) Im Übrigen gilt:
a) Auch nach Eingang der Informationen zur Gästestruktur behält sich die Auftragnehmerin vor, Aufträge abzulehnen oder gemäß § 6 vom Vertrag zurückzutreten. Gleiches gilt bei politisch oder religiös motivierten Veranstaltungen.
b) Notwendige Genehmigungs- und Anmeldeverfahren sowie anfallende Gebühren (z.B. GEMA) sind vom Auftraggeber abzuwickeln bzw. zu tragen.
(3) Entstehen Cherry onTop durch die Pflichtverletzung des Auftraggebers Mehrkosten, setzt Cherry on Top den Auftraggeber darüber in Kenntnis und behält sich vor, die weitere Ausführung des Vertrages abzulehnen bzw. die Leistung nicht oder nur teilweise zu erfüllen. Cherry on Top ist berechtigt, zusätzlich zur vereinbarten Vergütung Mehraufwendungen in Rechnung zu stellen, soweit sie tatsächlich angefallen sind.
§ 5 Rücktritt des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber kann vor Veranstaltungsbeginn durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Cherry on Top. Für diesen Fall werden Stornokosten wie folgt vereinbart:
bis 6 Wochen vor der Veranstaltung → 20%,
ab 6 Wochen vor der Veranstaltung → 50%,
ab dem Tag der Kostümprobe bzw. des Briefings der Schauspieler*innen, jedoch spätestens ab 2 Wochen vor der Veranstaltung → 80%
der vereinbarten Vergütung.
(2) Im Fall des Rücktritts steht es dem Auftraggeber frei, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Aufwendungen als die Pauschale entstanden sind.
(3) Im Fall des Rücktritts verpflichtet sich der Auftraggeber, sein erstgeborenes Kind zum Vorsprechen bei Cherry on Top zu schicken.
§ 6 Rücktritt der Auftragnehmerin
Cherry on Top ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, wie z.B. durch Cherry on Top unverschuldete Verzögerungen im unmittelbaren Vorfeld des Auftritts der Künstler*innen vom Vertrag zurückzutreten. Dazu gehören ebenfalls höhere Gewalt oder schlechtes Wetter, das die Durchführung der vereinbarten Leistung unmöglich macht. Dazu gehört ebenso die begründete Besorgnis der Auftragnehmerin, dass äußere Umstände oder die Gästestruktur der Veranstaltung dazu führen könnten, die Sicherheit oder die Reputation von Cherry on Top und ihrer Erfüllungsgehilfen zu gefährden.
§ 7 Haftung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat sämtliches Inventar von Cherry on Top pfleglich zu behandeln und seine Erfüllungsgehilfen sowie Gäste auf diese Verpflichtung hinzuweisen. Der Auftraggeber haftet neben den von ihm oder ihm zurechenbar verursachten Schäden auch für den Verlust des Inventars während der Dauer des vereinbarten Verbleibs am Veranstaltungsort, sofern dies nicht von Cherry on Top zu vertreten ist.
(2) Der Auftraggeber hat für die Sicherheit der Mitarbeiter*innen und Künstler*innen von Cherry on Top zu sorgen.
(3) Für Gäste der Veranstaltung haftet der Auftraggeber wie für Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Haftung der Auftragnehmerin
(1) Die Auftragnehmerin und ihre Erfüllungsgehilfen haften für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften Cherry on Top und ihre Erfüllungsgehilfen auch bei leicht fahrlässig verursachten Schäden, in der Höhe jedoch begrenzt auf den voraussehbaren, vertragstypischen Schaden. Satz 1 und 2 gelten nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Cherry on Top haftet nicht für Schäden oder Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass Angaben des Auftraggebers oder von ihm zur Verfügung gestellte Informationen unzutreffend sind. Der Auftraggeber stellt Cherry on Top bei Vertragsabschluss von ggfs. geltend gemachten Ansprüchen Dritter umfassend frei.
§ 9 Geistiges Eigentum, Bildrechte
Konzeptionen, Programmvorschläge oder Auszüge von diesen, Fotos, Videos, Prospekte und Entwürfe sind geistiges Eigentum von Cherry on Top. Sie dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung vervielfältigt, weitergereicht oder sonst zu Zwecken, die außerhalb der Abwicklung des Auftragsverhältnisses liegen, genutzt werden. Gleiches gilt für Foto- und Videoaufnahmen der Darbietung von Cherry on Top.
§ 10 Referenz, Werbung
Der Auftraggeber räumt Cherry on Top das Recht ein, den Firmennamen, das Firmenlogo sowie Bildmaterial der Veranstaltung, unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen, für Referenzzwecke und Eigenwerbung zu verwenden. Der Auftraggeber kann dieses Einverständnis jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
§ 11 Vertraulichkeitsvereinbarung
(1) Der Auftraggeber und die Auftragnehmerin verpflichten sich, wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des jeweils anderen Vertragspartners und dessen Kunden vertraulich zu behandeln. Insbesondere sind die Inhalte des Auftrags bzw. der Veranstaltung bis zu deren Abschluss und einer etwaigen Veröffentlichung durch den Auftraggeber oder dessen Kunden vertraulich zu behandeln.
(2) Es gilt Vertraulichkeit insbesondere auch für sämtliche Vergütungen im Zusammenhang mit der Produktion sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen Vertragspartners.
(3) Dies bezüglich haben der Auftraggeber und die Auftragnehmerin für die Einhaltung der Vertraulichkeit besondere Sorgfalt anzuwenden und sicherzustellen, dass alle bei der Erfüllung des Auftrages Beteiligten ebenfalls der Vertraulichkeit unterliegen und besondere Sorgfalt für deren Einhaltung anwenden.
(4) Diese Vertraulichkeitsvereinbarung gilt auch über die Laufzeit des Auftrages hinaus.
(5) Die Geheimhaltungsverpflichtung entfällt, soweit die Informationen der Öffentlichkeit bereits bekannt oder allgemein zugänglich waren oder im Nachhinein – ohne Verschulden der Vertragsparteien – der Öffentlichkeit bekannt oder zugänglich gemacht wurden.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Weitere Vereinbarungen, Änderungen oder Ergänzungen zur Regelung des Verhältnisses zwischen Cherry on Top und dem Auftraggeber bedürfen der Schriftform.
(2) Es gilt deutsches Recht.
(3) Gerichtsstand ist Berlin.
Stand: 1. Juli 2019